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Die Chronik von Hausen |
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Es werden nach und nach weitere Kapitel dieser Chronik hier erscheinen. Es lohnt sich jedoch auch, dieses Buch, zu erstehen. Es ist zu beziehen, in der Gemeinde Waldbrunn. Schauen Sie mal wieder rein, wir benachrichtigen Sie auch gerne, über weitere Kapitel per Email. Ihr Webmaster
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| Vorgeschichtliche Siedlungsspuren | |
| Die Entstehung der heutigen Siedlung Hausen | |
| Ersterwähnung 1278 | |
| Alte Höfe zu Hausen / Vogtei- bzw. Hubengericht in Hausen | |
| Weitere Hofgüter zu Hausen | |
| Christliche Missionierung / Kirchspiel Lahr / Der Zehnte | |
| Steuern, Dienste und Abgaben, das "Besthaupt" | |
| Steuern: Bede, Hafergülte, Aerariengeld, "Regensburger Geld" u.a. | |
| Salbuch von 1612 / Einwohner 1616, Hubengericht, Dienstgeld | |
| Abgaben und Steuern 1612 und 1723, Ende 18. Jahrhundert, 1852-1856 | |
| Wahl zur Ständekammer 1851 | |
| Zur Territorialgeschichte | |
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| Vorgeschichtliche
Siedlungsspuren
Im Oktober 1997 entdeckte der aus Hausen stammende Diplomgeograph Dr. Holger Rittweger (Marburg) auf einem Acker am Lindenberg Keramikscherben aus der frühen Eisenzeit (Hallstatt, Stufe C) aus der Zeit um 700 vor Chr., die auf eine Ansiedlung bzw. ein Gräberfeld schließen lassen. Die Funde werden im Kulturgeschichtlichen Museum in Ellar bzw. im Hess. Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege in Wiesbaden aufbewahrt. Zurück
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| Die Entstehung der heutigen
Siedlung Hausen
Die Entstehung des Ortsteils der 1974 entstandenen
Großgemeinde Waldbrunn im Westerwald fällt in die merowingisch-karolingische
Rodungsperiode (600 - 900 nach Chr.), als die weitere Ausdehnung des alten
Siedlungsraumes durch planmäßige Rodung der riesigen, oft versumpften
Waldgebiete in Angriff genommen wurde. Daran beteiligt waren einmal der
Staat, aber auch geistliche und weltliche Herren. Im 6. Jahrhundert wurden
die Hausen-Orte meist mit Personennamen verbunden, aber im 8. Jahrhundert
verwandte man auch schon einfache. Man sieht sie als jüngere Siedlungsgruppe
an. Der Ortsname "Hausen" bedeutet bei den "Häusern". Er ist viel leichter
zu erklären als die sehr alten Bezeichnungen "Ellar", "Lahr", "Lahrbach",
"Lasterbach", die alle auf früheres Sumpfgebiet hinweisen (vgl. Bildband
WaldbrunnlWw., S. 40141). Bei der so genannten ersten urkundlichen
Erwähnung von Orten ist zufällig ein Schriftstück oder ein Verzeichnis
erhalten geblieben. Das ist in nur wenigen genau belegten Fällen
gleichbedeutend mit dem Gründungsjahr einer Siedlung. Diese sind in der
Regel viel älter wie auch im Falle von Hausen im Westerwald. Für die
Anfangszeit gibt es kaum geschriebene Urkunden.
Hausen vom Langendernbacher Weg aus. Der Ort verschwindet fast ganz im Grün der Laubbäume. Aufnahme am 21.6.1995
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Doch die Namensforschung, die Orts- und Flurnamen, die Siedlungsgeographie, die Geologie und nicht zuletzt Bodenfunde können Wesentliches aussagen (vgl. das Kapitel Zur Siedlungsgeschichte im früheren Kirchspiel LahrlWw. " im Bildband Waldbrunn, S 38139). Zurück |
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| Ersterwähnung 1278
Es ging damals um einen Streit um Rechte im Gericht Neunkirchen zwischen Graf Gerhard von Diez und Herrn Hartrad von Merenberg. In einem Schiedsspruch vom 11. März 1278 wurden Merenberg die Fischereirechte vom "Hehinwach" bis zur Grenze von 1.Husen" (Hausen) zugestanden. Die Urkunde wird in der Abteilung 162 im Hess. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden aufbewahrt. Am 2. Oktober 1408 schlossen die Grafen Johann 1 von Nassau-Dillenburg und Johann von Katzenelnbogen einen Burgfrieden zu Ellar. Der Bannkreis um die Burg, in dem besonders strenge Gesetze für Rechtsbrüche galten - es war die Zeit der häufigen Fehden und Überfälle - war identisch mit der alten Ellarer Gemarkung ohne die später hinzu gekommene Gemarkung der Wüstung Oberndorf In der zugehörigen Urkunde wurden eine Anzahl Flurnamen zum ersten Mal erwähnt, darunter auch "Huser strud", ein Wäldchen im Grenzbereich der Gemarkungen von Ellar, Hausen und Fussingen; (Hess. HStA. Wi 170, 4098 1, vgL den Artikel" Der Ellarer Burgfriede von 1408 " in den Waldbrunner Nachrichten vom 3. August 1986, S5 und 6). Zurück |
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| Alte Höfe zu Hausen / Vogtei-
bzw. Hubengericht in Hausen
Als Erbe der Herren zu Merenberg besaß Graf Johann von Nassau 13 67 den Merenberger Fronhof in Hausen. Dazu gehörte ein besonderes Huben- oder Vogteigericht für die Hofgüter in der Hauser Gemarkung. 1367 hielt der nassauische Amtmann Wilhelm Walpode dort mit vier Schöffen und den Hofleuten Gericht, 1585 der Schultheiß Adam Nauborn mit sechs Schöffen. Es ging um einen Güterverkauf Nauborn war auch Keller (Finanzbeamter) zu Merenberg. 1537/38 kam es zu einem Streit zwischen Nassau-Dillenburg und Nassau-Weilburg, ob zur Versammlung des Huben oder Vogtgerichts die Glocke der St. Laurentiuskapelle zu Hausen läuten solle. 153 8 wurde es von Dillenburg und Hessen, die nach dem Aussterben der Katzenelnbogener Linie 1479 gemeinsam das Amt Ellar mit seinen vier Zenten regierten, gestattet. Mit dem Frankfurter Vertrag von 1557 kam das Amt Ellar und damit auch Hausen ganz an Nassau-Dillenburg, das 1589 feststellen ließ, dass es sich um ein Huben- oder Vogtgericht über Güter und etliche Malter Hafer handelte. Durch den Erbteilungsvertrag vom 3 1. März 1607 kam das Amt Ellar an die neu entstandene Grafschaft Nassau-Hadamar unter Graf Johann-Ludwig, der das Hauser Gericht dem Landgericht Ellar unterstellte. 1773 kam das Hauser Hubengericht im Austausch gegen Löhnberg an Nassau-Oranien. (Hess. HStA. Wi Abt. 192, Rechnungen Ellar,* 1 71,H 1047,- 171, V 122; 1 71,L 635 a + b; 171, A 102; 170 Urk., StA. Marburg, mittelalterl. Rechnungen Ellar,* W R. " Im Schatten der Burg Ellar "; Bildband Waldbrunn, S. 24 und 75) . Zurück |
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