Die Chronik von Hausen

Chronik Hausen Walter Rudersdorf

 

Es werden nach und nach weitere Kapitel  dieser Chronik hier erscheinen.

Es lohnt sich jedoch auch, dieses Buch, zu erstehen. Es ist zu beziehen, in der Gemeinde Waldbrunn.

Schauen Sie mal wieder rein, wir benachrichtigen Sie auch gerne, über weitere Kapitel per Email. Ihr Webmaster

 

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichtliche Siedlungsspuren 
Die Entstehung der heutigen Siedlung Hausen
Ersterwähnung 1278
Alte Höfe zu Hausen / Vogtei- bzw. Hubengericht in Hausen
Weitere Hofgüter zu Hausen
Christliche Missionierung / Kirchspiel Lahr / Der Zehnte
Steuern, Dienste und Abgaben, das "Besthaupt"
Steuern: Bede, Hafergülte, Aerariengeld, "Regensburger Geld" u.a.
Salbuch von 1612 / Einwohner 1616, Hubengericht, Dienstgeld
Abgaben und Steuern 1612 und 1723, Ende 18. Jahrhundert, 1852-1856
Wahl zur Ständekammer 1851
Zur Territorialgeschichte
Vorgeschichtliche Siedlungsspuren

Im Oktober 1997 entdeckte der aus Hausen stammende Diplomgeograph Dr. Holger Rittweger (Marburg) auf einem Acker am Lindenberg Keramikscherben aus der frühen Eisenzeit (Hallstatt, Stufe C) aus der Zeit um 700 vor Chr., die auf eine Ansiedlung bzw. ein Gräberfeld schließen lassen. Die Funde werden im Kulturgeschichtlichen Museum in Ellar bzw. im Hess. Landesamt für Denkmalpflege, Abt. Archäologische und Paläontologische Denkmalpflege in Wiesbaden aufbewahrt.   Zurück

Die Entstehung der heutigen Siedlung Hausen

Die Entstehung des Ortsteils der 1974 entstandenen Großgemeinde Waldbrunn im Westerwald fällt in die merowingisch-karolingische Rodungsperiode (600 - 900 nach Chr.), als die weitere Ausdehnung des alten Siedlungsraumes durch planmäßige Rodung der riesigen, oft versumpften Waldgebiete in Angriff genommen wurde. Daran beteiligt waren einmal der Staat, aber auch geistliche und weltliche Herren. Im 6. Jahrhundert wurden die Hausen-Orte meist mit Personennamen verbunden, aber im 8. Jahrhundert verwandte man auch schon einfache. Man sieht sie als jüngere Siedlungsgruppe an. Der Ortsname "Hausen" bedeutet bei den "Häusern". Er ist viel leichter zu erklären als die sehr alten Bezeichnungen "Ellar", "Lahr", "Lahrbach", "Lasterbach", die alle auf früheres Sumpfgebiet hinweisen (vgl. Bildband WaldbrunnlWw., S. 40141). Bei der so genannten ersten urkundlichen Erwähnung von Orten ist zufällig ein Schriftstück oder ein Verzeichnis erhalten geblieben. Das ist in nur wenigen genau belegten Fällen gleichbedeutend mit dem Gründungsjahr einer Siedlung. Diese sind in der Regel viel älter wie auch im Falle von Hausen im Westerwald. Für die Anfangszeit gibt es kaum geschriebene Urkunden. Hausen vom Langendernbacher Weg aus. Der Ort verschwindet fast ganz im Grün der Laubbäume. Aufnahme am 21.6.1995

 

 Hausen vom Langendernbacher Weg aus. Der Ort verschwindet fast ganz im Grün der Laubbäume. Aufnahme am 21.6.1995

 

 

 

 

Doch die Namensforschung, die Orts- und Flurnamen, die Siedlungsgeographie, die Geologie und nicht zuletzt Bodenfunde können Wesentliches aussagen (vgl. das Kapitel Zur Siedlungsgeschichte im früheren Kirchspiel LahrlWw. " im Bildband Waldbrunn, S 38139). Zurück

Ersterwähnung 1278 

Es ging damals um einen Streit um Rechte im Gericht Neunkirchen zwischen Graf Gerhard von Diez und Herrn Hartrad von Merenberg. In einem Schiedsspruch vom 11. März 1278 wurden Merenberg die Fischereirechte vom "Hehinwach" bis zur Grenze von 1.Husen" (Hausen) zugestanden. Die Urkunde wird in der Abteilung 162 im Hess. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden aufbewahrt.

Am 2. Oktober 1408 schlossen die Grafen Johann 1 von Nassau-Dillenburg und Johann von Katzenelnbogen einen Burgfrieden zu Ellar. Der Bannkreis um die Burg, in dem besonders strenge Gesetze für Rechtsbrüche galten - es war die Zeit der häufigen Fehden und Überfälle - war identisch mit der alten Ellarer Gemarkung ohne die später hinzu gekommene Gemarkung der Wüstung Oberndorf In der zugehörigen Urkunde wurden eine Anzahl Flurnamen zum ersten Mal erwähnt, darunter auch "Huser strud", ein Wäldchen im Grenzbereich der Gemarkungen von Ellar, Hausen und Fussingen; (Hess. HStA. Wi 170, 4098 1, vgL den Artikel" Der Ellarer Burgfriede von 1408 " in den Waldbrunner Nachrichten vom 3. August 1986, S5 und 6).   Zurück

Alte Höfe zu Hausen / Vogtei- bzw. Hubengericht in Hausen 

Als Erbe der Herren zu Merenberg besaß Graf Johann von Nassau 13 67 den Merenberger Fronhof in Hausen. Dazu gehörte ein besonderes Huben- oder Vogteigericht für die Hofgüter in der Hauser Gemarkung.

1367 hielt der nassauische Amtmann Wilhelm Walpode dort mit vier Schöffen und den Hofleuten Gericht, 1585 der Schultheiß Adam Nauborn mit sechs Schöffen. Es ging um einen Güterverkauf Nauborn war auch Keller (Finanzbeamter) zu Merenberg.

1537/38 kam es zu einem Streit zwischen Nassau-Dillenburg und Nassau-Weilburg, ob zur Versammlung des Huben oder Vogtgerichts die Glocke der St. Laurentiuskapelle zu Hausen läuten solle. 153 8 wurde es von Dillenburg und Hessen, die nach dem Aussterben der Katzenelnbogener Linie 1479 gemeinsam das Amt Ellar mit seinen vier Zenten

regierten, gestattet. Mit dem Frankfurter Vertrag von 1557 kam das Amt Ellar und damit auch Hausen ganz an Nassau-Dillenburg, das 1589 feststellen ließ, dass es sich um ein Huben- oder Vogtgericht über Güter und etliche Malter Hafer handelte.

Durch den Erbteilungsvertrag vom 3 1. März 1607 kam das Amt Ellar an die neu entstandene Grafschaft Nassau-Hadamar unter Graf Johann-Ludwig, der das Hauser Gericht dem Landgericht Ellar unterstellte. 1773 kam das Hauser Hubengericht im Austausch gegen Löhnberg an Nassau-Oranien.

(Hess. HStA. Wi Abt. 192, Rechnungen Ellar,* 1 71,H 1047,- 171, V 122; 1 71,L 635 a + b; 171, A 102; 170 Urk., StA. Marburg, mittelalterl. Rechnungen Ellar,* W R. " Im Schatten der Burg Ellar "; Bildband Waldbrunn, S. 24 und 75).   Zurück

Seite zurück   Seite weiter

© GrafikDesignKlein - Kontakt Webmaster - Home