Beratungsstelle b.b.h. Lohnsteuerverein e.V. Leiterin Iris Schmidt

Lohnsteuerhilfevereine erbringen Steuerberatung nach dem Steuerberatungsgesetz und dürfen im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten und die Einkommensteuererklärung erstellen. 

Mit uns können Sie Steuern sparen

  • Wir prüfen Ihre persönliche steuerliche Situation
  • berechnen kurzfristig Ihr steuerliches Ergebnis
  • überprüfen Ihren Steuerbescheid
  • und legen gegebenenfalls Einspruch ein!

Da es um Ihr Geld geht, sind Steuererklärungen Vertrauenssache. Zuviel gezahlte Steuern können Sie durch Ihre jährliche Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückholen.

Gut, wenn man dabei einen starken, kompetenten und seriösen Partner hat, der an alles denkt. Unser Service: Wir erstellen für Sie Ihre Einkommenssteuererklärung, übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt und bieten ihnen individuelle Beratung bei der Gestaltung all ihrer Lohnsteuerfragen.

Wir bieten das ganze Jahr über einen qualifizierten Beratungsservice im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten des Steuerberatungsgesetzes. (Quelle: b.b.h. lohnsteuerhilfevereine.v.)

T e r m i n e   n u r   n a c h   V e r e i n b a r u n g

b.b.h. Beratungsstelle des Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Leiterin: Iris Schmidt, Hauptstraße 37, 35794 Mengerskirchen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: DE 218015753

Tel.: 0 64 76 - 41 97 37 - Handy 0 176 - 96 66 92 70 - Email: lohnsteuerhilfe-schmidt@t-online.de

Mitglied im Bundesverband selbstständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter b.b.h